20.10.2021 - 6.7 Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin im Aufsichtsrat die Beschlussfassung zur Bilanz der EDW vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, die bereits geprüfte und testierte Bilanz 2020 im Aufsichtsrat der Altenkirchener Wohnungsbau AG

 

mit einer Bilanzsumme von       384.836,36 EUR

und einem Jahresgewinn nach Steuern und Abschreibung in Höhe von        854,76 EUR,

der dem Gewinnvortrag aus 2019 in Höhe von      39.767,04 EUR

 

hinzu zu rechnen ist, für das Wirtschaftsjahr 2020 zu bestätigen und in der nächsten Aufsichtsratssitzung der Altenkirchener Wohnungsbau Aktiengesellschaft entsprechend abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage