04.09.2019 - 6.1 Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wiek am 01.08.2019 wurde der Kamerad Robert Kieck zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung wird der Gewählte zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Auf Nachfrage von Frau Brüdgam, ob Herr Kieck alle Qualifikationen besitzt antwortet der Wehrführer, Herr Vinke, dass eine Qualifikation fehlt. Herr Kieck hat sich verpflichtet diese innerhalb von 2 Jahre nachzuholen.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek stimmt der Wahl des Kameraden Robert Kieck zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuwerwehr Wiek zu.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

8

0

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V