04.09.2019 - 6.1 Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 04.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Anja Schwanck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wiek am 01.08.2019 wurde der Kamerad Robert Kieck zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung wird der Gewählte zum Ehrenbeamten ernannt.
Auf Nachfrage von Frau Brüdgam, ob Herr Kieck alle Qualifikationen besitzt antwortet der Wehrführer, Herr Vinke, dass eine Qualifikation fehlt. Herr Kieck hat sich verpflichtet diese innerhalb von 2 Jahre nachzuholen.