09.12.2021 - 6.6 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Do., 09.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die geltende Satzung aus dem Jahr 2009 regelt einen Stufentarif, dem die Zusammenfassung der Steuerpflichtigen in Steuergruppen zugrunde liegt. Diese Staffelung nach Mietaufwandsgruppen führt zu einem degressiven Zweitwohnungssteuertarif, der nach der neuesten Rechtsprechung das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art.3 Abs.1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzt.
Es ist anerkannt, dass Zweitwohnungssteuersätze, die sich in einem Bereich zwischen 10 und 20 % des jährlichen Mietaufwands bewegen, keinen rechtlichen Bedenken unterliegen. Die Satzung der Gemeinde Dranske wurde dahingehend überarbeitet und neu gefasst.
Die Fragen der Gemeindevertreter sind dem Amt zur Kenntnis gegegeben worden. Die Antworten liegen jedem vor.
Es gibt keine weiteren Fragen.
Beschluss
Beschluss:
Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584) beschließt die Gemeindevertretung Dranske die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Dranske.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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319,5 kB
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