09.12.2021 - 6.8 Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe in B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Do., 09.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Im August 2021 wurde eine Erlösauskehr zum Grundstück in der Gemarkung Dranske, Flur 1, Flurstück 44/1 durch die nachträgliche Zuordnung ehemals volkseigener Liegenschaften an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben fällig. Hierzu wurde die Gemeinde aufgrund des Zuordnungsbescheides des BADV vom 03.02.2021 gesetzlich verpflichtet. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2021/2022 waren diese Kosten nicht bekannt.
Nach § 50 (1) KV M-V können außerplanmäßige Ausgaben nur bewilligt werden, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Unvorhersehbarkeit ist hier gegeben, da der Zuordnungsbescheid erst nach Aufstellung des Haushaltsplanes bekannt gegeben wurde.
Die Unabweisbarkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen zur Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen bzw. volkseigenen Liegenschaften und dem daraus resultierten Zuordnungsbescheid.
Zur Deckung konnte das Produktsachkonto 126000.52310000/72310000 – Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude für den Bereich „Brandschutz“ herangezogen werden.
Herr Kuhn gibt dazu kurze Erläuterungen. Dann erfolgt die Abstimmung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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