Beschlussvorlage - 013.07.137/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt, den Antrag auf Einrichtung von Parklfächen entlang der Straße „Wieker Weg 16 a/b und 18 a/b“ abzulehnen.

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Sachverhalt

Ein Anwohner der Straße „Wieker Weg“ begehrt die Einrichtung von sechs öffentlich gekennzeichneten Parkflächen entlang der Straße „Wieker Weg 16 a/b und 18 a/b“. Aufgrund der neu eingerichteten Halteverbotszone entlang der Straße „Wieker Weg“ können die Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich nicht mehr parken. Der Anwohner bemängelt, dass keinerlei öffentliche Parkplätze in dem beantragten Bereich durch die Gemeinde Breege zur Verfügung gestellt werden. Der Anwohner beruft sich darauf, dass weder Pflegedienste, Rettungskräfte, Handwerker, Hausmeisterdienste und Personen mit Schwerbehinderungen in dem Bereich parken können. Die Prüfung des Amtes Nord-Rügen hat ergeben, dass gerade Personen mit einem blauen Schwerbehindertenausweis auch in Halteverbotszonen bis zu drei Stunden (durch Auslegen des Parkausweises und der Parkuhr) parken dürfen, sofern keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr, Post etc. genießen Sonderrechte (vgl. §§ 35 und 38 StVO). Für alle weiteren Fahrzeuge, wie Hausmeister, Handwerker, ambulanter Pflegedienst hat jeder Anwohner, welcher diese Dienste in Anspruch nimmt, selbst bzgl. einer Parkmöglichkeit Sorge zu tragen. Dies liegt nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde. Durch die Nachtragsanordnung des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 21.09.2021 wurde bereits die Verkehrsbeschilderung 290.1-40 „eingeschränkte Halteverbotszone“ in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1053-30 „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ angeordnet und den Bauhof Breege umgesetzt. Das Amt Nord-Rügen empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Im gesamten Gemeindebereich sind ausreichend öffentliche Parkflächen vorhanden. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

ca.  1.000,00

Folgekosten:

alle 5 Jahre ca. 500,00

Sachkonto:

541000/52380002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

 

 

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Anlagen

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