Beschlussvorlage - 030.07.268/21-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag zur Aufstellung von Verkehrseinrichtungen gem. §§ 39-43 Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: Am Süßling, verkehrsberuhigter Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Nicole Köhler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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08.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, die Schaffung von Fahrbahnschwellen sowie die Aufstellung von Verkehrszeichen 136-10 i. V. m. den Zusatzzeichen „Schule“ und „Kindergarten“ für den Bereich „Am Süßling“ beim Landkreis Vorpommern-Rügen zu beantragen und nach Genehmigung aufstellen zu lassen.
Sachverhalt
Durch die gemeindliche Schule und den Kindergarten ist der Bereich, welcher auf der Übersichtskarte gekennzeichneten Fläche befindlich ist, stark durch Klein- und Schulkinder frequentiert. Ein verkehrsberuhigter Bereich wurde durch die Gemeindevertretung am 22.09.2021 beschlossen, jedoch vom Landkreis Vorpommern-Rügen (hier: Straßenverkehrsbehörde) abgelehnt. In vorliegendem Fall wurde die örtliche Situation nochmals - gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen und der Polizei Stralsund - geprüft. Um von dem Schulgebäude und auch von der angrenzenden Kindertagesstätte auf den Gehweg zu gelangen, muss die Straße „Am Süßling“ zwingend überquert werden und das birgt eine erhebliche Gefahr für dort querende Fußgänger. Auf der gegenüberliegenden Seite des Schulgebäudes allerdings befinden sich Garagen (ca. 10 Stück), so dass auch von dort aus eine Gefahr für die querenden Fußgänger besteht. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit von 30 km/h, wie derzeit in dem besagten Bereich vorhanden, schreckt Fahrzeugführer lt. Bürgerinformationen nicht ab. Es wird regelmäßig mit höheren Geschwindigkeiten, als die angeordneten 30 km/h in diesem Bereich und insbesondere entlang der Kindertagesstätte und der Schule, gefahren, was ebenfalls eine Gefahr für die dort befindlichen Fußgänger darstellt. Jeweils 70 Kinder besuchen die ansässige freie Schule und Kindertagesstätte. Gesetz den Fall, dass jedes Kind mit dem Auto zur Schule und Kindertagesstätte gefahren wird und dies zur selbigen Zeit, dann kann in vorliegendem Fall von 140 PKW in der Spitzenstunde ausgegangen werden. Hinzu kommen die angrenzenden Anwohner und Touristen, so dass im Maximalfall von ca. 250 PKW in der Spitzenstunde ausgegangen werden kann. Es besteht die Möglichkeit, Fahrbahnschwellen auf die Straße aufzubringen (vgl. Anlage 1). Des Weiteren sollten dringend Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ in Verbindung mit dem Zusatz „Schule“ bzw. „Kindergarten“ aufgestellt werden, um die Kraftfahrer zu sensibilisieren, dass Kinder in diesem Bereich die Straße queren (vgl. Anlage 1 und 2).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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386,1 kB
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