Beschlussvorlage - 030.07.292/21
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 39 "Wittower Heide Nord" in Glowe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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08.12.2021
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Beschlussvorschlag
- Für einen Bereich der Ortslage Glowe in der Wittower Heide, betreffend die bebauten, aber noch unbeplanten Grundstücke südlich der L 30 soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- weitere bauliche Entwicklung gemäß den Vorgaben des Rahmenplans (vgl. 1.3.3) über den Bestandsschutz der Gebäude hinaus, da sich die bebauten Grundstücke derzeitig im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden.
- Sicherung der Einheitlichkeit der Bebauung für den Bereich auch bei der anstehenden Neubebauung und Nachverdichtung
- Erhalt und Sicherung des grünen Charakters des Gebietes durch entsprechende Vorgaben für die Stellung der Gebäude sowie durch Erhaltungsgebote für den Baumbestand weitgehend erhalten
- Unterbindung der Ausweitung der Bebauung nach Norden in den Gehölzbereich.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 39 „Wittower Heide Nord“ der Gemeinde Glowe und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 1 und 2 zu beteiligen; die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 3.4.2019 dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die südlich der Landesstraße L 30 in der Wittower Heide belegenen noch unbeplanten Grundstücke grundsätzlich zugestimmt (BE-Nr. 030.6.24.300/19. Anschließend wurde am 13.8.2020 ein städtebaulicher Vorvertrag über die Kostenübernahme für die Planung und die Vermessung abgeschlossen.(BE-Nr. 030.07.048/19 vom 16.10.2020.. Planung und Vermessung wurden beauftragt.
Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss und der Billigung des Vorentwurfes kann das Planverfahren nach dem BauGB beginnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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