Beschlussvorlage - 030.07.292/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 39 "Wittower Heide Nord" in Glowe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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08.12.2021
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Beschlussvorschlag
- Für einen Bereich der Ortslage Glowe in der Wittower Heide, betreffend die bebauten, aber noch unbeplanten Grundstücke südlich der L 30 soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- weitere bauliche Entwicklung gemäß den Vorgaben des Rahmenplans (vgl. 1.3.3) über den Bestandsschutz der Gebäude hinaus, da sich die bebauten Grundstücke derzeitig im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden.
- Sicherung der Einheitlichkeit der Bebauung für den Bereich auch bei der anstehenden Neubebauung und Nachverdichtung
- Erhalt und Sicherung des grünen Charakters des Gebietes durch entsprechende Vorgaben für die Stellung der Gebäude sowie durch Erhaltungsgebote für den Baumbestand weitgehend erhalten
- Unterbindung der Ausweitung der Bebauung nach Norden in den Gehölzbereich.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 39 „Wittower Heide Nord“ der Gemeinde Glowe und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 1 und 2 zu beteiligen; die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 3.4.2019 dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die südlich der Landesstraße L 30 in der Wittower Heide belegenen noch unbeplanten Grundstücke grundsätzlich zugestimmt (BE-Nr. 030.6.24.300/19. Anschließend wurde am 13.8.2020 ein städtebaulicher Vorvertrag über die Kostenübernahme für die Planung und die Vermessung abgeschlossen.(BE-Nr. 030.07.048/19 vom 16.10.2020.. Planung und Vermessung wurden beauftragt.
Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss und der Billigung des Vorentwurfes kann das Planverfahren nach dem BauGB beginnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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