Beschlussvorlage - 078.07.333/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, beim Landkreis Vorpommern-Rügen (Untere Straßenverkehrsbehörde) die Aufstellung des Verkehrszeichens 437 – Straßennamensschild „Ernst-Thälmann-Straße“ sowie des Verkehrszeichens 386.1-20 – Hinweisschild „Bootsservice“ zu beantragen und nach Genehmigung aufstellen zu lassen sowie die Kosten für das Hinweisschild dem Antragsteller in Rechnung zu stellen.

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Sachverhalt

Im Zuge der Neugestaltung der Ernst-Thälmann-Straße / Ecke Sassnitzer Straße ist aufgefallen, dass an der Ecke zur Sassnitzer Straße ein Straßennamensschild (VZ 437 – Straßennamensschild, weiß mit schwarzer Schrift „Ernst-Thälmann-Straße“) aufgestellt werden muss. Des Weiteren beantragte ein Bürger, die Aufstellung eines Hinweisschildes (VZ 386.1-20 – Hinweisschild, Wegweiser, braun mit weißer Schrift „Bootsservice“) für seinen Bootsservice. Die Prüfung der verkehrsrechtlichen Vorgaben ergab, dass ein solches Hinweisschild unter dem Straßennamenschild angebracht werden kann, soweit dies im Einvernehmen der Gemeindevertretung ist. Ein Beispielfoto wird in der Anlage beigefügt. Die Kosten können dem Antragsteller aufgelegt oder aber durch die Gemeinde Sagard getragen werden. Dies liegt im Ermessen der Entscheidung der Gemeindevertretung. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

70

Folgekosten:

0

Sachkonto:

541000/52380002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

Mittel können im Nachtragshaushalt mit geplant werden.

 

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Anlagen

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