Beschlussvorlage - 052.07.174/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausfallbürgschaft der Gemeinde Lohme für die Elterninitiative Spielhaus Lohme e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme
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Entscheidung
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15.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 135.000,- € für die Elterninitiative Spielhaus Lohme e.V. zugunsten des Landkreises Vorpommern-Rügen, für die mit Änderungsbescheid vom 07.Juni 2021 gewährten Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 (Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2020-2021)
Sachverhalt
Die Elterninitiative Spielhaus Lohme e. V. betreibt die gemeindliche Kindertagesstätte in Lohme. Zum bedarfsgerechten Ausbau hat die Elterninitiative für die Einrichtung der Kindertagesstätte Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 (Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2020-2021) in Höhe von 135.000,- € beantragt.
Gemäß Ziffer 6.3 Buchstabe a) der Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2020-2021 wird die Elterninitiative mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet, bei Zuwendungen über 40 T€ etwaige Erstattungsansprüche des Landkreises zu besichern, soweit der Eigentümer der Kindertageseinrichtung nicht gleichzeitig der Betreiber ist. Im Falle, dass der Eigentümer der Einrichtung eine Gemeinde ist, geschieht dies über eine Ausfallbürgschaft.
Im vorliegenden Fall ist die Gemeinde Eigentümer der Einrichtung. Die Betreibung erfolgt über die Elterninitiative. Damit ist durch die Gemeinde eine Ausfallbürgschaft für die etwaigen Erstattungsansprüche zu gewähren. So die Gemeinde die Gewährung der Ausfallbürgschaft ablehnt, würde die Elterninitiative die Fördermittel nicht annehmen können.
Der Beschluss über die Ausfallbürgschaft bedarf nach § 57 KV M-V der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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