Beschlussvorlage - 052.07.205/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels zu stellen und nach Genehmigung, den derzeit eingelagerten Verkehrsspiegel wieder aufstellen zu lassen.

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Sachverhalt

Seit 06/2015 befand sich ein Verkehrsspiegel hinter dem Ortseingangsschild des Ortsteiles Hagen, am Ende des Radweges. Dieser wurde durch die Straßenmeisterei im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen in 10/2021 entfernt. Auf Nachfrage bei der Straßenverkehrsbehörde wurde mitgeteilt, dass es keine amtliche Anordnung für die Aufstellung dieses Verkehrsspiegels gäbe. Die Straßenmeisterei hat den Verkehrsspiegel eingelagert. Der Verkehrsspiegel stellte eine Verkehrssicherheit an dieser unübersichtlichen Straßenstelle besonders für Radfahrer dar. Die Sichtverhältnisse für die Radfahrer war durch den Verkehrsspiegel verbessert. Der Gesetzgeber sieht die Einrichtung von Verkehrsspiegeln nicht als Verkehrseinrichtung im Sinne des § 43 StVO, sondern als Teil der Straßenausstattung, welche durch die Straßenbaubehörde und Polizei zu genehmigen ist. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

541000/52380002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

Der Verkehrsspiegel ist bereits vorhanden.

 

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Anlagen

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