Informationsvorlage - 101.07.258/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Information über die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ am Hafen in Breege  als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht  sowie Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat den Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die berührten Behörden und Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Deshalb teile ich Ihnen mit, dass der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Entwurf der Begründung, welche Aussagen trifft zum Zustand von Natur und Umwelt, zum Sturmflutschutz und zum Überflutungsgebiet des Breeger Boddens, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und mit einer Eingriffsbewertung in der Zeit vom

06.12.2021 bis zum 14.1.2022

im Amt Nord-Rügen, Zimmer 2.04.,  2.06, oder 3.02 E.-Thälmann-Str. 37, 18551 Sagard

während folgender Zeiten zu Jedermanns Einsichtnahme ausliegen:

Mo, Mi, Do von:   7.30 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr

Di von:      7.30 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.30 Uhr

Fr von:      7.30 bis 12.00 Uhr.

Außerdem kann man die Unterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter www.b-planpool.de (Gemeinde Breege - Beteiligungsverfahren) einsehen.

Gem. § 13a BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, abgesehen.  Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen liegen nicht vor.

In der Anlage sende ich Ihnen Unterlagen zu dem Entwurf  der 2. Änderung und Ergänzung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ mit der Bitte,  hierzu gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 7.1.2022 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Ich mache darauf aufmerksam, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB). 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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