Beschlussvorlage - 013.07.008/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 26 "Hafenparkplatz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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12.09.2019
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Beschlussvorschlag
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 "Hafenparkplatz" in Breege vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 5 Nachbargemeinden haben 15 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- E.dis AG
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- Landkreis Vorpommern -Rügen
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
b) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- EWE
- Landesamt für Innere Verwaltung
- Straßenbauamt Stralsund
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Bergamt Stralsund
- Wasser- und Bodenverband Rügen
- Deutsche Telekom
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Industrie- und Handelskammer zu Rostock
- Gemeinde Putgarten
- Gemeinde Wiek
- Gemeinde Glowe
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 "Hafenparkplatz" der Gemeinde Breege und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht und einem Artenschutzfachbeitrag werden gebilligt.
4. Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht und dem Artenschutzfachbeitrag sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen und vorliegende Gutachten sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat am 28.6.2018 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Hafenparkplatz“ in Breege nördlich des Hafens gefasst (BE-Nr. 013.6.19-217/18). Der Beschluss wurde vom 17.10.2018 bis 9.11.2018 öffentlich bekannt gemacht. Am 9.8.2018 wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vorvertrag geschlossen, welcher die Kostenübernahme regelt (BE-Nr. 013.6.19-218/18 vom 28.6.2018). Am 27.9.2018 wurde der Vorentwurf durch die Gemeinde gebilligt (BE-Nr. 013.6.20-238/18). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 5.11.2018 bis 20.11.2018 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Amt Nord-Rügen und im Internet statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte ortsüblich vom 17.10.2018 bis 9.11.2018. Die Planung wurde mit Schreiben vom 22.10.2018 angezeigt. Die von der Planung betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 23.10.2018 gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sich sach- und fachgerecht untereinander und gegeneinander abzuwägen und in die Planung einzuarbeiten. Die Abwägung ist zu beschließen, der Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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