Beschlussvorlage - 030.07.314/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, nach Beendigung des Vergabeverfahrens, einen Parkscheinautomaten für den Parkplatz an der Feuerwehr zu bestellen und aufstellen zu lassen.

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Sachverhalt

Das alte Herz der Parkscheinautomaten hat ausgedient. Die Parkscheinautomaten bilden das technische Herzstück der Einnahmequelle der Gemeinden im ruhenden Verkehr. Das aktuelle System der Parkscheinautomaten veraltet zusehends, der begrenzte Funktionsumfang beschränkt die Möglichkeiten, steigende Anforderungen zeitgemäß umzusetzen (z. B. Handyparken, Kartenzahlung). Insoweit ist ein Austausch unvermeidlich. Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige investive Ausgabe.

Nach § 48 (2) Nr. 3 KV M-V, hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

Gemäß § 48 (3) Nr. 1 KV M-V i.V.m. Nr. 3 der Festlegung zu den Erheblichkeits- und Geringfügigkeitsgrenzen zum § 48 KV M-V, gilt die Ausgabe als geringfügig und es bedarf keiner Pflichtnachtragssatzung. Nach § 50 (1) KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und wenn die Deckung gewährleistet ist.

Bei der Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022 war die Notwendigkeit zur Beschaffung eines neuen Automaten nicht vorhersehbar. Die Begründung der Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem Sachverhalt. Die Deckung könnte aus den geplanten 8.000 € für den Automaten am Hafen erfolgen. Diesen haben wir in 2021 bereits angeschafft. Dafür wurde der zweite Automat an der Mehrzweckhalle gestrichen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

ca. 7.500

Folgekosten:

0

Sachkonto:

546001.08219xxx/78561000

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

Deckung könnte vom PSK 546003.78561000 erfolgen

 

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Anlagen

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