Beschlussvorlage - 004.07.119/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Für den einen Bereich westlich der Straße des Friedens in Altenkirchen soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
  2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauen von Wohnhäusern in 2. Reihe
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  4. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, für die erforderliche Planung ein Honorarangebot/Honorarangebote einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag, welcher die Kostenübernahme durch die Eigentümer regelt, zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Altenkirchen beabsichtigt, westlich der Straße des Friedens in Altenkirchen Baurecht für eine Bebauung in 2. Reihe zu schaffen. Zur Umsetzung dieses Planungsziels  soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Die Kosten sollen durch städtebaulichen Vertrag auf die Eigentümer umgelegt werden. Ein städtebaulicher Vorvertrag ist abzuschließen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...