Beschlussvorlage - 004.07.130/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Parkplatzbeschilderung der Verkehrszeichen 314-10 und 314-20 „Parkplatz Anfang / Parkplatz Ende“ nebst Fahrbahnmarkierung für die Parkflächen in der Ernst-Thälmann-Straße, Höhe Hausnummer 3a, zu stellen.

 

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Sachverhalt

In der Gemeindevertretersitzung am 09.09.2021 wurde die Parkplatzsituation in der Ernst-Thälmann-Straße (Höhe Hausnummer 3a) erörtert. Eine Beschilderung kann durch die Aufstellung von Verkehrszeichen 314 (Parkplatz), 314-10 (Parken Anfang) und 314-20 (Parken Ende) erfolgen. Ebenfalls sollten Parkflächenmarkierungen auf der Fahrbahnoberfläche aufgetragen werden. Es bestünde die Möglichkeit, die Parkplatzbeschilderung durch Zusatzzeichen in Bezug auf die Eingrenzung von Zeiten (z. B. 7:00 bis 22:00 Uhr) zu versehen. Sofern ein Wohnmobilparken gestattet wird, kann dies durch das Zusatzzeichen 1010-67 ausgeschildert werden. Wichtig ist das beschlossen wird, ob generell Fahrzeuge  innerhalb einer bestimmten Zeit parken dürfen oder aber die zeitliche Eingrenzung lediglich für die Wohnmobile gilt. Hier bedarf es sodann der entsprechenden Aneinanderreihung der Verkehrs- und Zusatzschilder unter dem Parkplatzschild. Sollte ein generelles zeitliches Parken erlaubt sein, würde an erster Stelle das Parkplatzschild angebracht werden, darunter das Zusatzschild in Bezug auf die zeitliche Angabe und darunter dann das Zusatzschild „Wohnmobile“. Sollte nur für die Wohnmobile die zeitliche Einschränkung gelten, würde erst das Zusatzschild „Wohnmobile“ und dann das Zusatzschild der zeitlichen Eingrenzung angebracht werden.

 

Die Gemeinde Altenkirchen befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung. Finanzielle Mittel zur Durchführung dieser Maßnahme stehen nicht bereit.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

ca. 1.300   

Folgekosten:

600

Sachkonto:

541000/52380002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

Die Folgekosten betreffen die Parkflächenmarkierungen, welche alle 5 Jahre einzuplanen sind.

 

 

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Anlagen

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