Beschlussvorlage - 013.07.154/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Dem Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung (Bebauungsplan mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes) betreffend die Flurstücke 17/4, 20/2, 21 und 23 der Gemarkung Lobkevitz, Flur 5 zum Zwecke der Schaffung von Baurecht für die Errichtung von 11 Eigenheimen mit max. 1 Ferienwohnung wird grundsätzlich zugestimmt.
  2. Dieser Beschluss ersetzt nicht die sich nach dem BauGB anschließenden Verfahren.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, für die erforderlichen Planungen Honorarangebote einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag, welcher die Kostenübernahme durch den Eigentümer regelt, zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

 

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Sachverhalt

Mit Datum vom 18.1.2022 beantragte der Grundstückseigentümer der Flurstücke 17/4, 20/2, 21 und 33 der Gemarkung Lobkevitz, Flur 5 die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Planungsziel ist der Abbruch der alten Stallanlagen und die Schaffung von 11 Eigenheimen mit maximal einer Ferienwohnung (Antrag in der Anlage).

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Breege ist der Bereich als Mischbaufläche dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wäre bei Zustimmung erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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