Beschlussvorlage - 013.07.156/22
Grunddaten
- Betreff:
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Ausfallbürgschaft der Gemeinde Breege für den Betreiber der Kita -
Wurzeln, Flügel und Mee(h)r Breege e.V.-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kerstin Clement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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09.03.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die Übernahme einer Ausfallbürg-schaft in Höhe von 100.747,78 € für den Betreiberverein der Kita „Wurzeln, Flügel und Mee(h)r Breege e.V.“ zugunsten des Landkreises Vorpommern-Rügen, für die mit Zuwendungsbescheid Nr. 7/20-21 vom 17. Januar 2022 gewährte Zuwendung zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 gemäß der KitaInvestFöRL M-V 2020-2021 vom 21. Dezember 2020.
Sachverhalt
Der Verein Wurzeln, Flügel und Mee(h)r Breege e.V. betreibt die Kindertagesstätte in der Gemeinde Breege. Zum bedarfsgerechten Ausbau hat der Verein für die Einrichtung der Kindertagesstätte Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 – KitaInvestFöRL M-V 2020-2021 in Höhe von 100.747,78 € beantragt.
Gemäß Ziffer 6.3 Buchstabe a) der Kindertagesinvestitionsförderrichtlinie 2020-2021 wird der Träger der Kita mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet, bei Zuwendungen über 40 T€ etwaige Erstattungsansprüche des Landkreises zu besichern, soweit der Eigentümer der Kindertageseinrichtung nicht gleichzeitig der Betreiber ist. Im Falle, dass der Eigentümer der Einrichtung die Gemeinde ist, geschieht dies über eine Ausfallbürgschaft.
Im vorliegenden Fall ist die Gemeinde Breege Eigentümer der Einrichtung. Die Betreibung erfolgt über den Verein Wurzeln, Flügel und Mee(h)r e.V.. Damit ist durch die Gemeinde eine Ausfallbürgschaft über etwaige Erstattungsansprüche zu gewähren. So die Gemeinde die Gewährung der Ausfallbürgschaft ablehnt, würde der Verein die Fördermittel nicht annehmen können.
Die Ausfallbürgschaft bedarf nach § 57 KV M-V der Genehmigung der Rechtsaufsichts-behörde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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