Beschlussvorlage - 013.07.162/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nordwest“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 10 beteiligten  Behörden und 5 Nachbargemeinden haben 4 Behörden und 5 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging eine Stellungnahme ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Bürger 1

 

b)    folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Gemeinde Altenkirchen
  • Gemeinde Putgarten
  • Gemeinde Glowe
  • Gemeinde Wiek
  • Gemeinde Dranske

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nordwest“ und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

  1. Da durch die Änderung (Verlegung der südlichen Zufahrt) die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die betroffene Öffentlichkeit (hier Eigentümer) und sonstigen Träger öffentlicher Belange (hier Landkreis VR) beschränkt (§ 4a Abs. 3 BauGB).  

 

  1. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Am 28.9.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nordwest“ beschlossen und der Vorentwurf der Planung gebilligt (Beschluss-Nr. GV 013.07.062/20). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 2.11.2020 bis zum 20.11.2020 durch Offenlage des Vorentwurfes im Amt Nord Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte vom 18.10.2020 bis 4.11.2020 ortsüblich laut Hauptsatzung der Gemeinde Breege in den Schaukästen und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden erfolgte durch Anschreiben vom 15.10.2020. Die Planung wurde angezeigt. Am 1.9.2021 wurden die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit abgegeben Stellungnahmen behandelt sowie der Entwurf mit dem Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 013.07.115/21). Die Planung hat vom 21.10.2021 bis 23.11.2021 öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 5.10.2021 bis 22.10.2021 öffentliche bekannt gemacht (Schaukästen, Homepage Amt und Internet www.b-planpool.de). Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreibe vom 30.9.2021 über das Ergebnis der Abwägung und den Termin der Auslegung informiert und nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind erneut abzuwägen. Aufgrund der Feststellungen des ergänzten Artenschutzfachgutachtens wurde die Planung geändert (südliche Zufahrt wurde versetzt, damit die Fichten (vermutete Schlafplätze der Waldohreule) bestehen bleiben). Wird eine Planung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen…..Werden durch die Änderung oder Ergänzung ……die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die……..betroffene Öffentlichkeit (hier Eigentümer) und sonstigen Träger öffentlicher Belange (hier Landkreis) beschränkt werden (§ 4a Abs. 3 BauGB).  

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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