Beschlussvorlage - 013.07.165/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 "Kapitänshäuser" in Breege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.03.2022
|
Beschlussvorschlag
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.1 und 2 BauGB und der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 14 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging 1 Stellungnahme ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei MV
- Wasser- und Schifffahrtsamt Ostsee
- Deutsche Telekom
- E.dis AG
- EWE
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Landwirtschaft)
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Industrie- und Handelskammer zu Rostock
- Gemeinde Altenkirchen
- Gemeinde Glowe
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund dieses Ergebnisses und unter Berücksichtigung des sich in Erarbeitung befindlichen Lärmgutachtens ist die Planung zu überarbeiten und der Gemeinde erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Breege hat am 28.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ in Breege gefasst. Der Beschluss wurde vom 30.10.2020 bis 17.11.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die Gemeinde hat am 7.12.2020 mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vorvertrag zur Regelung der Kostenübernahme abgeschlossen (BE-Nr. 013.07.087/20 vom 2.12.2020. Die Planung wurde am 8.1.2021 beauftragt. Am 1.9.2021 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst (BE-Nr. 013.07.114/21). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 15.11.2021 bis 26.11.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich (Schaukästen, Homepage Amt und Internet) vom 28.10.2021 bis 16.11.2021.Die Planung hat vom 6.12.2021 bis 14.1.2022 öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 18.11.2021 bis 7.12.2021 bekannt gemacht (Schaukästen, Homepage Amt und Internet). Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.11.2021 beteiligt. Die Planung wurde angezeigt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten und abzuwägen.
Aufgrund der Stellungnahmen und des geforderten Lärmgutachtens wird eine erneute Beteiligung der TÖB und eine erneute Auslegung erforderlich werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
712 kB
|
