Beschlussvorlage - 004.07.132/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre über den Geltungsbereich der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Wohngebiet am Piperschen Teich" in Altenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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09.03.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 16.9.2015 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 6 „Wohngebiet am Piperschen Teich“ aufgehoben werden soll. Am 25.10.2017 wurde dieser Beschluss präzisiert und eine Teilaufhebung beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde 2020 für den Geltungsbereich der sich in Aufstellung befindlichen Teilaufhebung eine Veränderungssperre erlassen. Diese würde am 8.6.2022 nach Ablauf von 2 Jahren automatisch auslaufen.
Gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein weiteres Jahr verlängern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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