Beschlussvorlage - 004.07.132/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre über den Teilbereich 1 der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet am Piperschein Teich“  16.9.2015 gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein weiteres Jahr.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen hat am 16.9.2015 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 6 „Wohngebiet am Piperschen Teich“ aufgehoben werden soll. Am 25.10.2017 wurde dieser Beschluss präzisiert und eine Teilaufhebung beschlossen. Zur Sicherung der Planung wurde 2020 für den Geltungsbereich der sich in Aufstellung befindlichen Teilaufhebung eine Veränderungssperre erlassen. Diese würde am 8.6.2022 nach Ablauf von 2 Jahren automatisch auslaufen.

 

Gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein weiteres Jahr verlängern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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