Informationsvorlage - 101.07.262/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung eines Solarparks nördlich der Ortslage Wiek (beim Sendemast)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
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Entscheidung
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09.03.2022
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Sachverhalt
Die Securenergy solutions AG aus Berlin hat am 6.1.2021 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für das Flurstück 750/1 der Gemarkung Wiek, Flur 1 in einer Größe von 3 ha an die Gemeinde Wiek gestellt (Anlagen).
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiek ist das Flurstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das bedeutet, dass sich das beantragte Vorhaben nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiek entwickeln würde. Bei Zustimmung der Gemeinde zum Antrag muss auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.
Der Vorhabenträger muss in einem Bebauungsplanverfahren nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) die Verfügungsbefugnis über das Grundstück nachweisen (Eigentum, Erbbaurecht, Auflasungsvormerkung).
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeinde Wiek möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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497,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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572,6 kB
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