Beschlussvorlage - 030.07.325/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgaben für die Bewirtschaftung des Sportplatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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23.03.2022
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Sachverhalt
Der Leiter BgA, Herr Drossel, stellte in der Sitzung des Hauptausschusses am 23.02.2022 den Bedarf zur Bewirtschaftung des Sportplatzes im Jahr 2022 vor.
Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50 (1) KV-MV bewilligt werden muss. Hierzu muss die Ausgabe unabweisbar und unvorhergesehen sein und die Deckung ist zu gewährleisten.
Als die Haushaltsplanung für 2021/2022 beschlossen wurde, war die Bewirtschaftung des Platzes noch nicht endgültig geklärt, so dass die Mittel dafür nicht eingeplant wurden. Um den Sportplatz nutzen zu können, sind die unten genannten Maßnahmen bzw. Anschaffungen notwendig.
Zunächst wurde geprüft, ob ein Pflegevertrag mit einer externen Firma wirtschaftlicher wäre. Inzwischen wurde festgelegt, dass die meisten Arbeiten von der Gemeinde selbst erledigt werden müssen.
Um den Sportplatz zu erhalten, sind noch im Jahr 2022 folgende Ausgaben unbedingt erforderlich:
- Walze
- Stachelwalze
- Dünge- und Streuwagen
- Gliederschleppnetz/Striegler
Die Beschaffung dieser Geräte wird insgesamt 1.500,- € brutto kosten.
Außerdem wird Rasendünger benötigt, der für das Jahr 2022 einen Aufwand in Höhe von 1.400,- € ausmacht.
Die Mittel hierfür können
- aus dem Planansatz 114020. 78571000 (im Plan 7.000 €) für die Geräte
- aus dem Planansatz 541000.52330000 (im Plan 30.000 €) für die Düngemittel
bereitgestellt werden..
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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158,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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499 kB
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