Beschlussvorlage - 030.07.329/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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23.03.2022
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Sachverhalt
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Glowe am 25.02.2022 wurde der Kamerad Daniel König zum Wehrführer und der Kamerad Mario Weckmüller zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetz über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtige Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBL. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.
