Beschlussvorlage - 019.07.259/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der verfallenen Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates Berlin in Nonnevitz sowie die im Umkreis bestehenden Ferienhäuser.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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10.03.2022
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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21.04.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Nonnevitz II“ mit den umgebenden bestehenden Ferienhäusern und der Vorentwurf der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Vorentwürfen des Planes sowie der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 24.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der verfallenen Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates Berlin in Nonnevitz gefasst (Beschluss-Nr. 019.07.107/20).
Am 27.4.2021 wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme mit den Eigentümern abgeschlossen (Beschluss-Nr. 019.07.142/21 vom 8.4.2021).
Die Planung wurde am 10.5.2021 beauftragt.
Nunmehr liegt der Vorentwurf für den Bereich der Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates mit den umliegend bestehenden Ferienhäusern vor. Die Erweiterung des Geltungsbereiches auf die bestehenden Ferienhäuser ist auch aus Darstellungsgründen (M 1:25.000) erfolgt. Außerdem soll zeitnah für diesen Bereich ein weiterer vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden (Grundsatzbeschluss Nr. Nr. 019.07.136/21 vom 8.4.2021). Der Vorentwurf ist von der Gemeinde zu billigen. Nach dem Billigungsbeschluss erfolgen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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262 kB
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