Informationsvorlage - 030.07.312/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 18.1.2022 hat der Verein der „Sommerhaus- und Naturfreunde Polchow“ einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Wochenendhaussiedlung (ehemals Kleingartenanlage „Am Jasmunder Bodden“ gestellt.

 

Das beantragte Gebiet entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Glowe. Der Bereich ist als Sondergebiet SO 7 „Wochenendhausgebiet“ nach § 10 BauNVO dargestellt.

 

In einem Bebauungsplanverfahren wäre auch die öffentliche Zuwegung zu den einzelnen Grundstücken abzuklären. Bislang handelt es sich um eine privatrechtliche Situation.

 

Alle im Planverfahren anfallenden Kosten sind über städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB auf die Antragsteller zu übertragen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.

 

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Anlagen

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