Beschlussvorlage - 101.07.288/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Daniela Steinfurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
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Entscheidung
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27.04.2022
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Sachverhalt
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wiek am 05.11.2021 wurde der Kamerad Dirk Vinke zum Wehrführer und der Kamerad Steve Kuraskiewicz zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
Nach § 12 (1) Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung vom 05.01.2016 (GVOBl. M-V, S. 20) bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung der Gemeindevertretung werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt.
