Beschlussvorlage - 030.07.312/22-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Glowe befürwortet grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Wochenendhaussiedlung Polchow zum Zwecke der Erlangung des Baurechts und Klärung der öffentlichen Zuwegung in diesem Bereich.
  2. Die Kosten für die Planung und alle Folgekosten wie Vermessung, Erschließung, Übertragung der erforderlichen öffentlichen Flächen an die Gemeinde von sind von den Antragstellern zu übernehmen. Weiteres regeln noch zu schließende städtebauliche Verträge.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch die Antragsteller regelt.
  4. Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht das sich anschließende Bauleitplanverfahren.

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Datum vom 18.1.2022 hat der Verein der „Sommerhaus- und Naturfreunde Polchow“ einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Wochenendhaussiedlung (ehemals Kleingartenanlage „Am Jasmunder Bodden“) gestellt.

 

Das beantragte Gebiet entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Glowe. Der Bereich ist als Sondergebiet SO 7 „Wochenendhausgebiet“ nach § 10 BauNVO dargestellt.

 

In einem Bebauungsplanverfahren wäre auch die öffentliche Zuwegung zu den einzelnen Grundstücken abzuklären. Bislang handelt es sich um eine privatrechtliche Situation.

 

Alle im Planverfahren anfallenden Kosten sind über städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB auf die Antragsteller zu übertragen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 27.4.2022 entschieden, dem Antrag grundsätzlich zuzustimmen und das Amt Nord-Rügen beauftragt, eine zustimmende Beschlussvorlage für die Gemeindevertretersitzung vorzubereiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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