Beschlussvorlage - 030.07.334/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Gestattung der Nutzung des Strandes zur mobilen Strandversorgung gem. § 3 Abs. 5 der Satzung über Strand- und Badeordnung der Gemeinde Glowe; hier: Strandabschnitt Kkm R 42,500 bis Kkm R 44,000 (Strandzugang 1 bis 13 der Gemeinde Glowe)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Nicole Köhler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
|
Entscheidung
|
|
|
18.05.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, das Vergabeverfahren für die mobile Strandversorgung durchzuführen und nach Beendigung des Verfahrens einen Gestattungsvertrag mit dem Gewinner des Vergabeverfahrens auszufertigen sowie die Gebühr für die Nutzung aufzuerlegen.
Sachverhalt
Aufgrund eines Antrages des Herrn Cornelius vom 01.03.2022 auf Nutzung des Strandes zur mobilen Strandversorgung ist zu prüfen, ob dies seitens der Gemeindevertretung Glowe gewünscht ist. Die mobile Strandversorgung wird durch das Familienunternehmen Cornelius seit 31 Jahren erfolgreich betrieben, laut Aussage des Herrn Cornelius. Die Satzung über Strand- und Badeordnung der Gemeinde Glowe sieht gem. § 3 Abs. 5 eine solche Sondernutzung vor. Sofern auch zukünftig eine mobile Strandversorgung gewünscht ist, muss im Vorfeld ein Vergabeverfahren in Bezug auf die Vergabe der Dienstleistung erfolgen. Die Vor- und Nachteile sind gründlich abzuwägen. Viele Touristen fühlen sich in ihrer Ruhe am Strand gestört, andere hingegen nutzen das Angebot der mobilen Strandversorgung. Sofern die mobile Strandversorgung gewünscht ist, können Einnahmen für die Zurverfügungstellung des Strandabschnittes in Höhe von 165,00 EUR jährlich erzielt werden.
