Beschlussvorlage - 030.07.352/22
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung der außerplanmäßigen investiven Ausgabe zu Vermessungsleistungen für den Grundstückserwerb im Bereich Radweg Schaabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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18.05.2022
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Sachverhalt
Für das Haushaltsjahr 2022 fallen in der Gemeinde Glowe Kosten für die Vermessung und Katastergebühren des Radweges Glowe-Breege in Höhe von circa 47.000 € an. Ursprünglich war die Maßnahme im Haushalt für 2020 geplant, konnte aber nicht umgesetzt werden. Für 2022 stellt die Maßnahme eine außerplanmäßige investive Ausgabe dar, die nach § 50(1) KV M-V bewilligt werden muss. Über die Bewilligung entscheidet nach § 6(1) Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe, die Gemeindevertretung.
Die Deckung der Kosten kann aus der Maßnahme „Schulsanierung“ erfolgen.
