Beschlussvorlage - 052.07.019/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.  Für den Bereich der Flurstücke 33 und 34 der Gemarkung Salsitz, Flur 1 und 167/6, 174, 175 der Gemarkung Lohme Flur 1 (zum Teil unbebaute Grundstücke südlich der Straße "Ostseeblick", westlich der neuen Erschließungsstraße und nördlich des Bolzplatzes) in Lohme soll ein Bebauungsplan als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.

      Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung eines kleinen Wohngebietes zur Arrondierung der Ortslage
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro Raith, Hertelt und Fuß beauftragt werden. Die Kosten sollen  über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB auf den Antragsteller übertragen werden.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
     
  3. Der beigefügte städtebauliche Entwurf wird als Grundlage für den Bebauungsplan gebilligt.
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Sachverhalt

 Mit Datum vom 3.8.2019 wurde an die Gemeinde Lohme ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung von Wohngebäuden für den Bereich südlich der Straße "Ostseeblick" (Flurstücke 33 und 34 der Gemarkung Salsitz, Flur 1 und 167/6, 174, 175 der Gemarkung Lohme Flur 1) gestellt. Das Vorhaben wurde in der Hauptausschusssitzung am 21.8.2019 vorgestellt und grundsätzlich durch die Hauptausschussmitglieder befürwortet. Das Vorhaben entwickelt sich aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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