Beschlussvorlage - 052.07.021/19
Grunddaten
- Betreff:
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Leader-Projekt Kunstort Hagen, Neubau eines multifunktionalen Atelierhauses, Übernahme des Kofinanzierungsanteiles
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fördermittel und Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Katja Eichwald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme
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Entscheidung
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11.09.2019
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Sachverhalt
Seit 2017 entwickeln Sabine Korneli und Thomas K. Müller in Hagen einen Ort für Kunst. Im Zentrum steht die 2019 zum dritten mal stattfindende Sommerakademie für Kunst Rügen. 2018 kam die Galerie Uhleck.Hagen mit jährlich wechselnden Ausstellungen dazu. In den Atelierräumen fanden einen Vielzahl von Veranstaltungen wie Lesungen, Künstlergespräche, Konzerte, Puppenspiel und Kino statt. So hat sich der Kunstort Hagen zu einem festen Bestandteil des nordrügener Kulturlebens entwickelt, was nicht nur durch eine großes Besucherinteresse, sondern auch durch ein umfangreiches Medienecho belegt ist. Mit einem Programm Künstler in Residenz soll nun die Entwicklung des Kunstortes Hagen weitergehen. Die Künstler werden jew. einen Monat hier mit Residenzpflicht verbringen und haben die Aufgabe Kunstwerke im Bereich Bildende Kunst, Literatur und Musik zu schaffen, die sich mit der Insel Rügen auseinandersetzten . Am Ende des Aufenthaltes werden diese Kunstwerke in Veranstaltungen oder Ausstellungen präsentiert. Der außerordentlich positiven Entwicklung des Kunstortes Hagen sind allerdings bisher räumliche Grenzen gesetzt. Um weiter auf so hohem Niveau Kunstprojekte durchführen zu können und weitere zu entwickeln wird der Neubau eines kleinen multifunktionalen Atelierhauses notwendig. Das Atelierhaus soll als Kursraum genutzt werden und es ist die Voraussetzung des Projektes Künstler in Residenz. So soll ein multifunktionales Gebäude entstehen. Im Erdgeschoss ist ein großer, heller Atelier, bzw. Kursraum geplant. Das halbe Obergeschosses beherbergt eine kleine Wohnung für einen Künstler in Residenz, bzw. Kursleiter oder Künstler, die Veranstaltungen bestreiten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 125.100 EUR brutto. Eine Zuwendung in Höhe von 68.331,93 EUR wurde durch den Projektträger beantragt. Laut Leader Richtlinie sind davon 10% aus einem kommunalen Haushalt aufzubringen. Der gemeindliche Anteil beträgt daher 6.833,19 EUR.
