Beschlussvorlage - 013.07.177/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt die beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Breege ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Nach den zuletzt erfolgten, teils starken Schwankungen in der Gebührenkalkulation ist diese nunmehr relativ ausgeglichen, sodass die allgemeine Gewässerunterhaltung keine Schwankungen mehr hervorruft. Einzig die Schöpfwerke und Deichflächen führen aufgrund ihrer jährlich schwankenden Wartungsintensität zu Schwankungen in deren Gebührensätzen.

 

Für das Verbandsgebiet Breege wurden 2020 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Flächen veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  1.598,0159 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:        80,2841 ha
  • Veranlagungsfläche:   1.517,7318 ha
     

Dies resultierte in einen Verbandsbeitrag in Höhe von 18.011,73 Euro.

 

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation liegt der allgemeine Hebesatz gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert bei 0,09 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).

 

Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Schmantevitz sinkt von 0,12 Euro auf künftig 0,09 Euro / Berechnungseinheit.

 

 

Gemeinde Breege: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2017

2018

2019

2020

Gebührensatz Breege je BE

0,12 €

0,08 €

0,09 €

0,09 €

SW Schmantevitz je BE

0,14 €

0,14 €

0,12 €

0,09 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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