Beschlussvorlage - 013.07.182/22
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 27 "Wohnbebauung Parkweg Nordwest"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Breege
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Entscheidung
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15.06.2022
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Beschlussvorschlag
- Die während der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen sowie die Stellungnahmen der von der Planänderung berührten Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnbebauung Parkweg Nordwest“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 1 von der Planänderung berührten Behörde und der beteiligten betroffenen Öffentlichkeit hat 1 Behörde eine Stellungnahme abgegeben (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
- teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörde, die Hinweise und Anregungen gegeben hat, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S 4177) beschließt die Gemeindevertretung Breege den Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnbebauung Parkweg Nordwest“ betreffend einen unbebauten Bereich in 2. Reihe am nordwestlichen Ende des Parkwegs bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl.MV S.682)beschlossen.
- Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB werden gebilligt.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnbebauung Parkweg Nordwest“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Breege bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Am 28.9.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg Nordwest“ beschlossen und der Vorentwurf der Planung gebilligt (Beschluss-Nr. GV 013.07.062/20). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 2.11.2020 bis zum 20.11.2020 durch Offenlage des Vorentwurfes im Amt Nord Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte vom 18.10.2020 bis 4.11.2020 ortsüblich laut Hauptsatzung der Gemeinde Breege in den Schaukästen und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden erfolgte durch Anschreiben vom 15.10.2020. Die Planung wurde angezeigt. Am 1.9.2021 wurden die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit abgegeben Stellungnahmen behandelt sowie der Entwurf mit dem Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 013.07.115/21). Die Planung hat vom 21.10.2021 bis 23.11.2021 öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 5.10.2021 bis 22.10.2021 öffentliche bekannt gemacht (Schaukästen, Homepage Amt und Internet www.b-planpool.de). Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreibe vom 30.9.2021 über das Ergebnis der Abwägung und den Termin der Auslegung informiert und nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind erneut abzuwägen. Aufgrund der Feststellungen des ergänzten Artenschutzfachgutachtens wurde die Planung geändert (südliche Zufahrt wurde versetzt, damit die Fichten (vermutete Schlafplätze der Waldohreule) bestehen bleiben). Die geänderte Planung wurde am 9.3.2022 von der Gemeindevertretung gebilligt, die bislang eingegangenen Stellungnahmen behandelt (Beschluss-Nr. 013.07.147/22). Die Hinweisgeber wurden über das Ergebnis der Abwägung informiert. Wird eine Planung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt, ist sie erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Die Gemeinde hat durch Beschluss vom 9.3.2022 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Außerdem wurde bestimmt, dass dadurch, dass durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, die die Einholung der Stellungnahmen auf die betroffene Öffentlichkeit (hier Eigentümer) und sonstigen Träger öffentlicher Belange (hier Landkreis) beschränkt wurde (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Im Rahmen dieser Betroffenenbeteiligung ging eine erneute Stellungnahme vom Landkreis ein. Der Abwägungsvorschlag befindet sich in der Anlage zu diesem Beschluss. Mit den Eigentümern wurden städtebauliche Verträge geschlossen, welche auch den erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleich regeln (Beschlüsse vom 9.3.2022). Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen..
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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316,5 kB
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1,7 MB
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6,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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212,6 kB
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