Beschlussvorlage - 101.07.302/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Wiek ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBVRügen)

und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des  Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

Nach den zuletzt erfolgten, teils starken Schwankungen in der Gebührenkalkulation ist diese nunmehr relativ ausgeglichen, sodass die allgemeine Gewässerunterhaltung keine Schwankungen mehr hervorruft. Einzig die Schöpfwerke und Deichflächen führen aufgrund ihrer jährlich schwankenden Wartungsintensität zu Schwankungen in deren Gebührensätzen. 

Für das Verbandsgebiet Wiek wurden 2020 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:  

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  2.544,3265 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:        80,5216 ha
  • Veranlagungsfläche:   2.463,8049 ha
     

Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 48.524,12 Euro.

Gemeinde Wiek: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2017

2018

2019

2020

Gebührensatz Wiek je BE

0,29 €

0,09 €

0,12 €

0,11 €

SW Starrvitz je BE

0,14 €

0,07 €

0,07 €

0,13 €

SW Bischofsdorf je BE

0,32 €

0,32 €

0,20 €

0,24 €

SW Fährhof je BE

0,70 €

0,28 €

0,14 €

0,18 €

SW Schmantevitz je BE

0,14 €

0,14 €

0,12 €

0,09 €

Deich B II 27 Parchow je BE

0,07 €

0,12 €

0,02 €

0,12 €

Deich B II 47 Wiek je BE

0,13 €

0,00 €

0,02 €

0,06 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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