Beschlussvorlage - 101.07.303/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen 260 und am Anfang des Müllerweges bei Hausnummer 6a in Verbindung mit dem Zusatzschild 1020-30 zu stellen und nach Genehmigung aufstellen zu lassen.

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Sachverhalt

Aufgrund eines Bürgerbegehrens wurde durch den Außendienst geprüft, ob für den Müllerweg ab Hausnummer 6a in Richtung Straße der Weg mit einem Durchfahrtsverbot versehen werden kann. Der Feldweg hat tiefe Spurrillen, so dass dieser schlecht befahrbar ist. Trotz des schlechten Zustandes fahren viele Fahrzeuge durch diesen Weg. Der Außendienst des Amtes Nord-Rügen hat bestätigt, dass der Weg in einem schlechten Zustand ist und befindet es für gut, wenn der Müllerweg mit einem Durchfahrtsverbotsschild in Verbindung mit einem Zusatzschild „Für Anlieger Frei“ versehen wird, damit die Anwohner zu ihren Grundstücken gelangen. Am Ende des Weges sollte lediglich ein Durchfahrtsverbotsschild aufgestellt werden. Von dieser Seite aus müssen die Anlieger nicht einfahren, da diese Zufahrt durch die angrenzende Hauptstraße umfahren werden kann. Insoweit wird vermieden, dass von dieser Seite aus überhaupt Fahrzeuge einfahren.  

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

ca. 500,00

Folgekosten:

0

Sachkonto:

541000/52380002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

 

 

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Anlagen

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