Beschlussvorlage - 078.07.382/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 "Vorwerk" für den Bereich des ehemaligen Gutshauses und Billigung des Vorentwurfes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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22.06.2022
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Beschlussvorschlag
- Für den Bereich der bestehenden Ferienanlage in Vorwerk (ehemaliges Gutshaus) soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Erweiterung der Ferienanlage durch den Neubau von 9 Ferienhäusern, den Bau einer Orangerie für Veranstaltungen und die Umnutzung der bestehenden Gebäude zu Ferienwohnungen und Werkstätten mit Lager sowie der Bau einer Bootshalle (Winterlager für Boote)
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wurde das Büro Hertelt beauftragt (Beschluss Nr. 078.07.282/21 vom 15.9.2021. Der Gemeinde entstehen durch die Planung und Umsetzung keine Kosten.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“ in Vorwerk, des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Vorentwürfen des Planes mit dem VEP sowie der Begründung ist durch die Amtsverwaltung die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen, und die betroffenen Behörden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 16.6.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 078.07.251/21 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Vorwerk gefasst.
Am 30.09.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger abgeschlossen, der die Kostenübernahme für die Planung regelt (Beschluss Nr. 078.07.278/21 vom 15.09.2021.. Die Planung wurde am 26.10.2021 beauftragt. Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Prüfung und Billigung durch die Gemeinde vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,9 MB
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239,6 kB
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931,8 kB
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