Beschlussvorlage - 078.07.382/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den Bereich der bestehenden Ferienanlage in Vorwerk (ehemaliges Gutshaus) soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden.

            Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Erweiterung  der Ferienanlage durch den Neubau von 9 Ferienhäusern, den Bau einer Orangerie für Veranstaltungen und die Umnutzung der bestehenden Gebäude zu Ferienwohnungen und Werkstätten mit Lager sowie der Bau einer Bootshalle (Winterlager für Boote)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wurde das Büro Hertelt beauftragt (Beschluss Nr. 078.07.282/21 vom 15.9.2021. Der Gemeinde entstehen durch die Planung und Umsetzung keine Kosten.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 29 „Vorwerk“ in Vorwerk, des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Begründung werden gebilligt.
  4. Mit den Vorentwürfen des Planes mit dem VEP sowie der Begründung ist durch die Amtsverwaltung die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen, und die betroffenen Behörden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 16.6.2021 den Grundsatzbeschluss Nr. 078.07.251/21 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Vorwerk gefasst.

 

Am 30.09.2021 wurde ein städtebaulicher Vorvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger abgeschlossen, der die Kostenübernahme für die Planung regelt (Beschluss Nr. 078.07.278/21 vom 15.09.2021.. Die Planung wurde am 26.10.2021 beauftragt. Nunmehr liegt der Vorentwurf zur Prüfung und Billigung durch die Gemeinde vor.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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