Beschlussvorlage - 019.07.279/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen empfiehlt der Gemeindevertretung Dranske den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 festzustellen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Dranske hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Dranske geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2016 festzustellen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...