Beschlussvorlage - 030.07.363/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung fest.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Glowe hat gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich dabei nach § 1 Abs. 5 KV M-V zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines sachverständigen Dritten bedienen. Als sachverständigen Dritten wurde sich der Firma NKHR-Beratung bedient.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Glowe geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2017 festzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

x

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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