Beschlussvorlage - 071.07.169/22
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten
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Entscheidung
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28.06.2022
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Sachverhalt
Änderung § 7 - Entschädigungen
Die in § 7 der am 13. Juli 2019 beschlossenen Entschädigungssätze beruhen auf der Entscheidung der Gemeindevertreter, die bisherigen niedrigen Entschädigungssätze auf Grund der Haushaltssituation beizubehalten.
Zwischenzeitlich ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde wieder hergestellt und gefestigt.
Soweit die Gemeinde die Regelungen hinsichtlich der Höhen der Entschädigungen für die Bürgermeisterin und das Sitzungsgeld für die Gemeindevertreter anpassen möchte, bedarf es hierzu einer Änderung der Hauptsatzung.
Grundlage für die möglichen Höchstbeträge ist nach § 3 Abs. 4 die Einwohnerzahl per 30. Juni des Wahljahres. In der Gemeinde Putgarten waren es zu diesem Zeitpunkt 187 Einwohner. Nach § 8 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung 2019 können Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 500 Einwohner höchsten 700 € monatlich erhalten. Nach Abs. 2 kann die stellvertretende Person des Bürgermeisters zusätzlich zum Sitzungsgeld eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Diese kann für die erste Stellvertretung bis zu 20 Prozent und für die zweite Stellvertretung bis zu 10 Prozent der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters betragen.
Mitglieder der Gemeindevertretungen können nach § 14 Abs. 1 für ihre Teilnahme an den Sitzungen der Organe der Gemeinde, deren Ausschüsse (soweit sie dort gewähltes Mitglied sind) ein Sitzungsgeld erhalten. Sachkundige Einwohner erhalten nach § 14 Abs. 2 für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse (in die sie gewählt wurden) ein Sitzungsgeld. Das Sitzungsgeld darf entsprechend § 14 Abs. 3 in den Gemeinden 40 € nicht übersteigen.
Auf der Grundlage der Höchstbeträge der neuen Entschädigungsverordnung aus Juni 2019 ergeben sich im Vergleich zu den bisherigen Entschädigungssätzen nachfolgend dargestellte finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde:
Produktsachkonto 111010.50110000 |
Aufwandsentschädigung Bürgermeister |
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Alte Entschädigungssätze |
Neue Entschädigungssätze |
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Bürgermeister |
400 € x 12 Monate = 4.800 €/Jahr |
700 € x 12 Monate = 8.400 €/Jahr |
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1. Stellvertreter |
0 €/Jahr |
140 € x 12 Monate = 1.680 €/Jahr |
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2. Stellvertreter |
0 €/Jahr |
70 € x 12 Monate = 840 €/Jahr |
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Gesamt |
4.800 €/Jahr |
10.920 €/Jahr |
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Produktsachkonto 111010.50130000 |
Sitzungsgelder |
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Alte Entschädigungssätze |
Neue Entschädigungssätze |
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GV |
7 Mitglieder x 5 Sitzungen* x 25 € = 875 €/Jahr |
7 Mitglieder x 5 Sitzungen* x 40 € = 1.400 €/Jahr |
HA |
4 Mitglieder x 5 Sitzungen* x 25 € + 187,50 € für Ausschussvorsitzenden (5 x 37,50) = 687,50 €/Jahr |
4 Mitglieder x 5 Sitzungen* x 40 € + 300 € für Ausschussvorsitzenden (5 x 60 €) = 1.100 €/Jahr |
TA |
4 Mitglieder x 5 Sitzungen* x 25 € + 187,50 € für Ausschussvorsitzenden (5 x 37,50) = 687,50 €/Jahr |
4 Mitglieder x 5 Sitzungen* x 40 € + 300 € für Ausschussvorsitzenden (5 x 60 €) = 1.100 €/Jahr |
RPA |
2 Mitglieder x 1 Sitzungen* x 25 € + 37,50 € für Ausschussvorsitzenden = 87,50 €/Jahr |
2 Mitglieder x 1 Sitzungen* x 40 € + 60 € für Ausschussvorsitzenden = 140 €/Jahr |
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Gesamt |
2.337,50 €/Jahr |
3.740 €/Jahr |
* durchschnittliche Anzahl an Sitzungen auf der Grundlage der Jahre 2014 - 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,8 kB
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