Informationsvorlage - 101.07.290/22-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bei Bischofsdorf und Lüttkevitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
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Entscheidung
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15.08.2022
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Sachverhalt
Die reconzept GmbH hat am 2.3.2022 einen Antrag auf Errichtung einer Photovoltaik. Freiflächenanlage bei Bischofsdorf und Lüttkevitz gestellt (Antrag, Erläuterungen und Lagepläne in der Anlage).
Die Umsetzung kann nur über Aufstellung von Bebauungsplänen mit entsprechender Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Derzeitig ist im Flächennutzungsplan der angefragte Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aus dieser Darstellung kann kein Bebauungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
Die Kostenübernahme wurde erklärt.
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Die Gemeinde muss im Bauleitplanverfahren die erhöhten Anforderungen an den Brandschutz (ausstattungsgrad der örtlichen Feuerwehr) überprüfen.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 4.5.2022 folgendes festgelegt:
….Nach ausgiebiger Diskussion der Mitglieder und Information, dass ein weiterer Antrag zur Aufstellung eines B-Planes für Solaranlagen im Bereich Wiek „ehem. Russenstation“ eingegangen ist, soll der Antrag zurückgestellt werden und die Anträge im nächsten Bauausschuss erneut besprochen werden. Herr Rogge wird die eingereichten Unterlagen bis dahin konkretisieren und die für Solaranlagen nicht nutzbaren Bereiche graphisch darstellen. Beschluss: Der Antrag wird zurückgestellt, und im nächsten Bauausschuss erneut beraten…. (Auszug aus dem Protokoll)
Mit Mail vom 31.5.2022 sind zusätzlich beigefügte Anlagen eingegangen (Anlage 2 bis 4).
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss) zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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68,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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732,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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