Informationsvorlage - 030.07.375/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in Polchow, östlich des ehemaligen Hafens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr
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Entscheidung
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10.08.2022
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Sachverhalt
Die Eigentümer des Flurstückes 21/3 in der Gemarkung Polchow, Flur 2 haben am 24.6.2022 einen schriftlichen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke des Dauerwohnens/Zweitwohnens an die Gemeinde Glowe gestellt. Die Einbeziehung weiterer Grundstücke in diesem Bereich des Ortsteils Polchow wurde angeregt. Die Kostenübernahme wurde erklärt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB haben sich Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Glowe ist der Bereich unbeplant, weil das ehemals von der Gemeinde vorgesehene Sondergebiet „Hafen“ von der Genehmigungsbehörde versagt wurde. Eine Ergänzung des Flächennutzungsplanes wurde bis heute von der Gemeinde nicht vorgenommen.
Somit muss bei zustimmender Entscheidung der Gemeinde auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren ergänzt werden.
Gem. § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit dies für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die für die Entscheidung der Gemeinde erforderliche Beschlussfassung zustimmend oder ablehnend durch die Amtsverwaltung vorbereitet werden soll.
Außerdem ist bei Zustimmung der noch nicht abschließend definierte Geltungsbereich einer zukünftigen Planung festzulegen (Luftbild in der Anlage)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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334,7 kB
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