Informationsvorlage - 030.07.373/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Eigentümer der Ferienanlage „Weddeort“ hat am 11.3.2022 einen Antrag auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur Erweiterung der bestehenden Ferienanlage „Weddeort“ um ein Betreiberwohnhaus gestellt (Anlage). Da die Ferienanlage sich im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, wäre ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan wäre zu ändern.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung durch die Amtsverwaltung zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

 

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Anlagen

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