Informationsvorlage - 019.07.297/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zum nicht beendeten Planverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Lancken" für den Bereich des Gutshofvorplatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.08.2022
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 30.10.2014 den Beschluss über die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lancken zum Zwecke der Erweiterung der bestehenden Gastronomie, sowie die Anlage von Spiel- und Sportflächen auf der Wiese vor dem Gutshaus gefasst (Planentwurf in der Anlage). Es wurde ein SO „Freizeit“ ohne weitere textliche Festsetzungen festgesetzt. Nach dem Ursprungsbebauungsplan sind im SO Freizeit zulässig: Das SO Freizeit/Sport dient der Ansiedlung von Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, sportliche Zwecke sowie solchen zur Freizeitgestaltung als touristischer Infrastruktur. Im SO sind zulässig: - Anlagen für kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie sonstige Einrichtungen zur Freizeitgestaltung,- Schank- und Speisewirtschaften, - Stellplätze für den durch das Gebiet verursachten Bedarf.
Unzulässig sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes oder Ferienhäuser.
Das Planverfahren blieb bis heute unvollendet. Zwischenzeitlich ist ein Eigentümerwechsel erfolgt.
Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat auf das unvollendete Planverfahren aufmerksam gemacht. Die Gemeinde sollte eine Entscheidung über eine Beendigung oder Fortführung treffen. Bei einer Fortführung wäre das Planverfahren zu wiederholen, da ruhend seit 2015 und die TÖB erneut abgefragt werden müssten. Hier wäre die Kostenfrage zu klären, da derzeitig kein Vorhabenträger bekannt ist.
Im Ursprungsbebauungsplan ist in diesem Bereich eine Grünfläche als Parkanlage mit einem Bodendenkmal festgesetzt.
Gegen die 4. Änderung wurden im Verfahren von mehreren Anwohnern Einwände vorgetragen.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt möge entscheiden, ob das Planverfahren auf Kosten der Gemeinde fortgeführt oder durch Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (Keine Kosten) beendet werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
344,3 kB
|
