Beschlussvorlage - 030.07.380/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Anschaffung einer einseitigen Informationsstele auf dem Kurpark Glowe unter dem Einsatz von Fördermitteln über 80% der förderfähigen Kosten. 

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Sachverhalt

Für die moderne zeitgemäße Kommunikation im Ort soll ein einseitiger digitaler Informationspunkt in den Abmaßen von ca. 1x2m auf dem zentralen Kurplatz geschaffen werden. Die Stele ist mit einer Redaktionssoftware ausgestattet, die die Pflege der Inhalte einfach macht. Außerdem ist diese cloudbasiert mit Servern in Deutschland. Sie ist mit einem Touch-Screen ausgestattet, Informationen laufen zum einen automatisch durch und man kann aktiv als Gast nach den gewünschten Informationen zuverlässig zu jeder Tages- und Nachtzeit suchen. Die analoge Zeit der gedruckten Aushänge und Infotafeln ist vorbei. Zu aufwendig, unflexibel und selten aktuell. Die Lesbarkeit bei Nacht und bei entsprechenden Witterungsverhältnissen ist oft nicht gegeben. Mit dieser Infostele kann die Kommunikation vereinfacht werden, die Gemeinde Glowe erreicht ihre Gäste und Einwohner jederzeit auf modernem Wege. Damit wird auch dem Wunsch der Bürger nach schnellen und aktuellen Informationen rund um die Uhr entsprochen.

Unter dem Einsatz von Fördermittel würde sich die Finanzierung wie folgt darstellen:

Kosten netto                  

25.940,00

MWSt                             

  4.928,60

Kosten brutto

30.868,60

Förderung 80%  

24.694,88

Kofi-Übernahme 10%

  2.469,49

Eigenmittel 

  8.643,21

davon Vorsteuer

  4.928,60


Die Eigenmittel sollen entsprechend bereit gestellt werden. Die Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung besteht nicht. Zu prüfen ist, ob die Maßnahme nach § 50(1) KV M-V bewilligt werden kann. Hierzu muss die Maßnahme unvorhersehbar und unabweisbar sein. Weiterhin muss die Deckung gewährleistet sein. Die drei Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein und sind zu diesem Beschluss anzugeben. Zur Deckung kann nur eine andere investive Maßnahme in Betracht kommen.

 

Unvorhergesehen:

Unabweisbar:

Deckung aus Maßnahme:

Sollten die drei Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt werden können, bleibt die Ausgabe eine zusätzliche Belastung für die Jahresrechnung 2022.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

x 

 

Nein:

 

 

Kosten:  

Eigenmittel:

Vorsteuer:

 

3.714,61

4.928,60 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

 

 

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Anlagen

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