Beschlussvorlage - 030.07.401/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Glowe beschließt in ihrer Sitzung am 05.10.2022 die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Glowe.

 

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Sachverhalt

Die derzeit bestehende Satzung aus dem Jahr 2009 regelt einen Stufentarif, dem die Zusammenfassung der Steuerpflichtigen in Steuergruppen zugrunde liegt. Diese Staffelung nach Mietaufwandsgruppen führt zu einem degressiven Zweitwohnungssteuertarif, der nach der aktuellen Rechtsprechung das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art.3 Abs.1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzt.

Zweitwohnungssteuersätze in Höhe von 20 % des jährlichen Mietaufwandes sind anerkannt und unterliegen keinen rechtlichen Bedenken.

Die grundlegende Überarbeitung der geltenden Satzung aus dem Jahr 2009 ist notwendig, um Mehreinnahmen für die Gemeinde zu erzielen, die verwaltungsinternen Abläufe und die Zusammenarbeit zwischen Amt und Fremdenverkehrsamt zu optimieren, die Satzung an aktuelle/zukünftige Gegebenheiten anzupassen sowie gesetzliche Vorgaben umzusetzen.  Das Amt Nord-Rügen empfiehlt die Beschlussfassung der vorliegenden Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Glowe zum 01.01.2023.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

Es werden keine Mindereinnahmen erwartet.

 

 

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Anlagen

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