Informationsvorlage - 013.07.197/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Breege hat am 28.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ in Breege gefasst. Der Beschluss wurde vom 30.10.2020 bis 17.11.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die Gemeinde hat am 7.12.2020 mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vorvertrag zur Regelung der Kostenübernahme abgeschlossen (BE-Nr. 013.07.087/20 vom 2.12.2020. Die Planung wurde am 8.1.2021 beauftragt. Am 1.9.2021 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst (BE-Nr. 013.07.114/21). Die frühzeitige Beteiligung

der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der

Planunterlagen vom 15.11.2021 bis 26.11.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich (Schaukästen, Homepage Amt und Internet) vom 28.10.2021 bis 16.11.2021.Die Planung hat vom 6.12.2021 bis 14.1.2022 öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 18.11.2021 bis 7.12.2021 bekannt gemacht (Schaukästen, Homepage Amt und Internet). Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.11.2021 beteiligt. Die Planung wurde angezeigt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 9.3.2022 durch Beschluss Nr. 013.07.148/22 ausgewertet. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden.

Aufgrund des angefertigten Lärmgutachtens und der eingegangenen Stellungnahmen sind Änderungen an der Planung vorgenommen worden. Wird der Entwurf eines Bebauungsplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB  oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten teilen abgegeben werden können. …. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden (§ 4 a Abs. 3 BauGB).

 

Über die nach der öffentlichen Auslegung vorgenommenen Änderungen soll informiert werden (Anlagen 1-3) und die Gemeinde möge entscheiden, welche Änderungen in die erforderliche Beschlussvorlage übernommen werden sollen.

Die Hinweise des Bauamtes zum vorliegenden Entwurf entnehmen Sie bitte der Anlage 4

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...