Beschlussvorlage - 004.07.007/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Schwarbe-Siedlung Nr. 6“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 10 Behörden und 4 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsbegründung in der Anlage).    

                       

a)  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

·         Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

·         Deutsche Telekom

·         Wasser- und Bodenverband Rügen

 

 

b)  teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

·         Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

·         e.dis

·         Landesamt für Innere Verwaltung MV

·         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

·         IHK zu Rostock

·         Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

·         Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

·         Gemeinde Dranske

·         Gemeinde Wiek

·         Gemeinde Breege

·         Gemeinde Putgarten

 

2.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.     Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Altenkirchen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Schwarbe-Siedlung Nr. 6“  für einen Bereich im Westen der Ortslage Schwarbe-Siedlung  (Grundstück Nr. 6) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. 

 

4.     Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB werden gebilligt.

 

5.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Schwarbe-Siedlung Nr. 6“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB  ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit dem VEP, deer Begründung mit dem Umweltbericht  und der zusammenfassenden Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Am 26.4.2018 hat die Gemeinde Altenkirchen den Beschluss Nr. 004.6.20-156/18 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Schwarbe-Siedlung Nr. 6“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 8.5.2018 bis 24.5.2018 ortsüblich in der Schaukästen der Gemeinde laut Hauptsatzung und auf der homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Die Kosten für die Planung wurden durch die Gemeinde durch den städtebaulichen Vertrag vom 5.2.2018 auf einen Vorhabenträger übertragen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 28.5.2018 bis 29.6.2018 durch Offenlage der Vorentwurfsunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 8.5.2018 bis 24.5.2018 ortsüblich in der Schaukästen der Gemeinde laut Hauptsatzung und auf der homepage des Amtes Nord-Rügen. Die Träger öffentlicher Belange wurden durch Anschreiben vom 28.5.2018 frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Planung wurde mit Schreiben vom 28.5.2018 angezeigt. Am 28.11.2018 hat die Gemeindevertretung die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Entwurfsunterlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 004.6.23-191/18). Die Planunterlagen sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen, Gutachten und dem Umweltbericht haben vom 21.1.2019 bis 22.2.2019 und aufgrund eines Fehlers bei der Auslegung erneut vom 18.03.2019 bis 25.4.2019 öffentlich im Amt Nord-Rügen und im Internet ausgelegen. Die Bekanntmachungen erfolgten ortsüblich und im Internet vom 3.1.2019 bis 24.1.2019 bzw. vom 28.2.2019 bis 21.3.2019. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 2.1.2019 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und mit Schreiben vom 27.2.2019 über die erneute öffentliche Auslegung informiert. Mit der Abwägung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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