Beschlussvorlage - 004.07.009/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertreter der Gemeinde Altenkirchen beschließen, die Landezuweisung 2019 zur Deckung des Anteiles der Wohnsitzgemeinde zu verwenden.

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Sachverhalt

Die ehemaligen Bundesmittel des Betreuungsgeldes werden verteilt. Auf der Grundlage des Vertrages zwischen dem Land M-V und dem LK VR erfolgte eine Weiterleitung der zusätzlichen Landeszuweisung an die Kommunen, zweckgebunden für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung für das Jahr 2019. Die Höhe der Zuwendung wurde vom Landkreis anhand der Kinderanzahl ermittelt. Für die Gemeinde Altenkirchen wurden per Stichtag 65 Kinder gemeldet. Lt. Zuwendungsbescheid steht der Gemeinde ein Betrag von 1.353,82 € für das Jahr 2019 zur Verfügung. Diese Mittel können zur Deckung des Anteiles der Wohnsitzgemeinde oder zur Weiterleitung an den Träger der örtlichen Kita zur Anschaffung neuer Ausstattung verwendet werden. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x 

 

Kosten:                                                                                                

1.353,82 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 36100-54190002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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