Beschlussvorlage - 078.07.404/22
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Abwägung zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach den §§ 3 und 4 jeweils Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in Sagard (Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 27 "Gewerbegebiet Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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26.10.2022
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Beschlussvorschlag
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 18 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 18 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging eine Stellungnahme ein .(ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):
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berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Landesamt für Innere Verwaltung MV
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Eisenbahn-Bundesamt
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- EWE
- Straßenbauamt Stralsund
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V - Archäologie und Denkmalpflege
- Wasser- und Bodenverband Rügen
- E.dis AG
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- Bergamt Stralsund
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Landesforst MV
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Industrie- und Handelskammer zu Rostock
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Gemeinde Lohme
- Gemeinde Glowe
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- Die Stellungnahme des Bürgers 1, der keine persönliche Betroffenheit geltend machte (Bürger wohnt in einem anderen Ortsteil) wurde zur Kenntnis genommen und ausführlich behandelt. Sie führte im Ergebnis nicht zu einer Änderung der Planung.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 9.12.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. 078.07.188/20 über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 27 „Gewerbegebiet Ost“ in Sagard gefasst. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf gebilligt. Der Beschluss wurde vom 15.12.2020 bis 12.1.2021 ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht.
Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes vom 11.1.2021 bis 29.01.2021 im Amt Nord-Rügen und unter www.b-planpool.de durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 15.12.2020 bis 12.01.2021 durch ortsübliche Bekanntmachung in den Schaukästen laut Hauptsatzung und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen.
Die Träger öffentlicher Belange wurde frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.12.2020 beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind durch die Gemeinde im Rahmen einer Abwägung auszuwerten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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590,9 kB
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