Beschlussvorlage - 004.07.145/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Bevollmächtigung der Bürgermeisterin zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG über die Vorlage eines Gutachtens zur Entwicklung der Altenkirchener Wohnungsbau AG ab dem Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2022
| |||
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird, den Vorstand der Altenkirchener Wohnungsbau AG in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zu beauftragen, ein Gutachten über die Entwicklung der Altenkirchener Wohnungsbau AG ab dem Jahr 2025 vorzulegen.
Sachverhalt
Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung des Aufsichtsrates die notwendigen Beschlüsse fassen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.07.2022 berichtete der Vorstand der Altenkirchener Wohnungsbau AG zur Lage der Gesellschaft.
Die Jahresabschlüsse 2021 stehen für die WoBau AG und die EDW GmbH, es waren positive Ergebnisse zu verzeichnen (240 T€ WoBauAG).
Die Leerstandsquote ist von ca. 15 % auf 5,8 % gesunken. Die Gesellschaft kann bis zum Jahr 2025 vollständig entschuldet sein, wenn weiterhin so wie jetzt gewirtschaftet wird. Im Jahr 2025 werden der Vorstand und eine Mitarbeiterin der Gesellschaft in Altersrente gehen.
Die Gemeinde hat deshalb darüber zu entscheiden, wie es mit der Wohnungsbau AG danach weitergehen soll.
Für die Gemeinde ist abzuprüfen, wie der Wohnungsbestand weiterhin mit Erfolg bewirtschaftet werden kann. Dazu soll die Wohnungsbau AG ein Gutachten in Auftrag geben, aus dem auch alle Kosten ersichtlich sind, die auf die Gemeinde zukommen.
